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Rekurskommission für Strassenverkehrssachen

Zuständigkeit 
 
Die Rekurskommission für Strassenverkehrssachen beurteilt Rekurse gegen Entscheide des Strassenverkehrsamtes (vgl. § 40 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [RB 170.1])

Adresse 

Rekurskommission für Strassenverkehrssachen
Löwenstrasse 12
Postfach
8280 Kreuzlingen 1
 
Tel.  +41 58 345 86 60
 

Hinweis

Per E-Mail oder Fax übermittelte Gesuche, Rekurse und andere Mitteilungen sind unzulässig. Für die Fristwahrung genügen Eingaben per E-Mail oder per Fax nicht.