Rekurskommission für Landwirtschaftssachen
Zuständigkeit
Die Rekurskommission für Landwirtschaftssachen beurteilt Rekurse gegen Entscheide (vgl. § 41 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [RB 170.1])
- gemäss Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht;
- über die Bewilligung landwirtschaftlicher Pachtzinse;
- betreffend Bodenverbesserungen;
- betreffend den Vollzug der Vorschriften über Investitionskredite und Betriebshilfe in der Landwirtschaft;
- betreffend den Vollzug der Vorschriften über Qualitätssicherung in der Milchwirtschaft.
Adresse
Rekurskommission für Landwirtschaftssachen
Thundorferstrasse 13
Postfach 24
8501 Frauenfeld
Tel. +41 (0)52 723 05 00
Hinweis
Per E-Mail übermittelte Gesuche, Beschwerden und andere Mitteilungen sind unzulässig. Für die Fristwahrung genügen Eingaben per E-Mail nicht.