Rekurskommission für Strassenverkehrssachen
Zuständigkeit
Die Rekurskommission für Strassenverkehrssachen beurteilt Rekurse gegen Entscheide des Strassenverkehrsamtes (vgl. § 40 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [RB 170.1])
Adresse
Rekurskommission für Strassenverkehrssachen
Löwenstrasse 12
Postfach
8280 Kreuzlingen 1
Tel. +41 (0)58 345 86 60
Hinweis
Per E-Mail oder Fax übermittelte Gesuche, Rekurse und andere Mitteilungen sind unzulässig. Für die Fristwahrung genügen Eingaben per E-Mail oder per Fax nicht.