Enteignungskommission
Zuständigkeit
Die Enteignungskommission führt die Enteignungsverfahren durch und beurteilt Entschädigungsansprüche (vgl. § 3 des Gesetzes über die Enteignung (RB 710)
Adresse
Enteignungskommission des Kantons Thurgau
c/o Dünner Peter, lic. iur. HSG, Rechtsanwalt
Thundorferstrasse 13
Postfach
8501 Frauenfeld
Tel. +41 (0)52 723 05 00
Fax +41 (0)52 723 05 01
Hinweis
Per E-Mail oder Fax übermittelte Gesuche, Beschwerden und andere Mitteilungen sind unzulässig. Für die Fristwahrung genügen E-Mail oder Fax nicht.