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Enteignungskommission

Zuständigkeit 
 
Die Enteignungskommission führt die Enteignungsverfahren durch und beurteilt Entschädigungsansprüche (vgl. § 3 des Gesetzes über die Enteignung (RB 710)

Adresse 
 
Enteignungskommission des Kantons Thurgau
c/o Dünner Peter, lic. iur. HSG, Rechtsanwalt
Thundorferstrasse 13
Postfach
8501 Frauenfeld
 
Tel.  +41 (0)52 723 05 00
Fax  +41 (0)52 723 05 01

 

Hinweis

Per E-Mail oder Fax übermittelte Gesuche, Beschwerden und andere Mitteilungen sind unzulässig. Für die Fristwahrung genügen E-Mail oder Fax nicht.