Steuerrekurskommission
Zuständigkeit
Die Steuerrekurskommission beurteilt Rekurse gegen Entscheide betreffend:
- Steuerschätzungen von Liegenschaften
- Steuerpflicht, Veranlagungen von Steuern inkl. Nach- und Strafsteuern, Steuerteilung
- Mehrwertsteuerabschöpfung
- Wehrpflichtersatz
- Verrechnungssteuern
- Strassenverkehrsabgaben
Adresse
Steuerrekurskommission
Postfach
8510 Frauenfeld
Tel. +41 (0)58 345 68 80
Hinweis
Per E-Mail übermittelte Gesuche, Beschwerden und andere Mitteilungen sind unzulässig. Für die Fristwahrung genügen Eingaben per E-Mail nicht.