Personalrekurskommission
Zuständigkeit
Die Personalrekurskommission beurteilt Rekurse gegen personalrechtliche Entscheide kantonaler Amtsstellen, der Staatskanzlei, der Departemente, der Bezirksgerichte, des Zwangsmassnahmengerichtes, der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, der Pädagogischen Hochschule, der Gebäudeversicherung sowie der obersten Gemeindeorgane, mit Ausnahme folgender Sachverhalte (vgl. § 42 und § 64 Abs. 1 Ziff. 3a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [RB 170.1]):
- Entscheide betreffend Nichtzustandekommen einer Anstellung;
- Entscheide betreffend individuelle Lohnanpassung;
- Entscheide betreffend Leistungskomponenten und Leistungsprämien;
- Entscheide in organisatorischen Angelegenheiten;
- Entscheide betreffend Nichtgewährung eines Stufenanstiegs bei Lehrpersonen;
- vermögensrechtliche Ansprüche eines Behördenmitgliedes aus dem Dienstverhältnis gegen Körperschaften des kantonalen öffentlichen Rechtes einschliesslich Schadenersatzforderungen.
Adresse
Personalrekurskommission
Konstanzerstrasse 13
Postfach 1044
8280 Kreuzlingen
Tel. +41 (0)58 345 72 27
Hinweis
Per E-Mail übermittelte Gesuche, Beschwerden und andere Mitteilungen sind unzulässig. Für die Fristwahrung genügen Eingaben per E-Mail nicht.