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Personalrekurskommission

Zuständigkeit

Die Personalrekurskommission beurteilt Rekurse gegen personalrechtliche Entscheide kantonaler Amtsstellen, der Staatskanzlei, der Departemente, der Bezirksgerichte, des Zwangsmassnahmengerichtes, der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, der Pädagogischen Hochschule, der Gebäudeversicherung sowie der obersten Gemeindeorgane, mit Ausnahme folgender Sachverhalte (vgl. § 42 und § 64 Abs. 1 Ziff. 3a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [RB 170.1]):

  1. Entscheide betreffend Nichtzustandekommen einer Anstellung;
  2. Entscheide betreffend individuelle Lohnanpassung;
  3. Entscheide betreffend Leistungskomponenten und Leistungsprämien;
  4. Entscheide in organisatorischen Angelegenheiten;
  5. Entscheide betreffend Nichtgewährung eines Stufenanstiegs bei Lehrpersonen;
  6. vermögensrechtliche Ansprüche eines Behördenmitgliedes aus dem Dienstverhältnis gegen Körperschaften des kantonalen öffentlichen Rechtes einschliesslich Schadenersatzforderungen.

Adresse

Personalrekurskommission
Konstanzerstrasse 13
Postfach 1044
8280 Kreuzlingen

Tel.  +41 58 345 72 27
Fax  +41 58 345 72 01

Hinweis

Per E-Mail oder Fax übermittelte Gesuche, Beschwerden und andere Mitteilungen sind unzulässig. Für die Fristwahrung genügen Eingaben per E-Mail oder per Fax nicht.