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Rekurskommissionen und Enteignungskommission

Rekurskommission für die
Gebäudeversicherung

Rekurskommission für
Strassenverkehrssachen

Rekurskommission für
Landwirtschaftssachen

Die Rekurskommissionen und die Enteignungskommission sind Teil der verwaltungsexternen Verwaltungsrechtspflege. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Gesetzgebung. Präsidium, Mitglieder und Ersatzmitglieder werden vom Regierungsrat auf Amtsdauer gewählt.

Das Verwaltungsgericht beaufsichtigt die Geschäftsführung der Rekurskommissionen sowie der Enteignungskommission.