Rekurskommission für die
Gebäudeversicherung
Rekurskommission für
Strassenverkehrssachen
Rekurskommission für
Landwirtschaftssachen
Die Rekurskommissionen und die Enteignungskommission sind Teil der verwaltungsexternen Verwaltungsrechtspflege. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Gesetzgebung. Präsidium, Mitglieder und Ersatzmitglieder werden vom Regierungsrat auf Amtsdauer gewählt.
Das Verwaltungsgericht beaufsichtigt die Geschäftsführung der Rekurskommissionen sowie der Enteignungskommission.